Im ersten Schritt hat die G-BA bereits am 20.11.2020 entschieden, dass die Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung von Schlafapnoe in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wird. Dazu gibt es entsprechende Leistungspositionen, die zum 01.01.2022 in Kraft treten. Wenn das Bundesministerium erwartungsgemäß nicht beanstandet, gelten deshalb folgende Leistungen:
Die Leistungen sind im BEMA Teil 2 hinterlegt
Für Details und Fragen können Sie uns gerne ansprechen oder an einem unserer kostenlosen 15-minütigen Webinare zu diesem Thema teilnehmen.
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