Erstattungsservice –
Ihre Rechte als Versicherter
Unser Erstattungsservice:
Wir helfen Ihnen bei der Erstattung medizinischer Leistungen
Was tun, wenn ärztliche Leistungen von Krankenkassen nicht übernommen werden? Wir kennen die Rechte der Patienten und bieten in unserem Erstattungsservice Unterstützung bei der Erstattung ärztlicher Leistungen bei der privaten Krankenversicherung, der Beihilfe und der privaten Zusatzversicherung an.
Probleme mit der Krankenkasse:
Das können wir tun.
Wir prüfen die Begründung der Krankenversicherung bei Nichterstattung medizinischer Leistungen und klären den Behandlungsverlauf mit dem behandelnden Zahnarzt. Außerdem begründen wir für Sie gegenüber der Versicherung, warum bestimmte Leistungen zulässig oder auch notwendig sind. Im Fall der Fälle erklären wir Ihnen, warum Abrechnungen richtig sind, die Erstattung durch die Krankenkasse aber dennoch nicht erfolgt. Diese Stellungnahme schicken wir Ihnen zu. Wird in unserer Stellungnahme empfohlen, gegen den Leistungsbescheid Widerspruch einzulegen, so fügen Sie diese Stellungnahme Ihrem Widerspruchschreiben an Ihren Kostenträger bei.
Das benötigen wir, um Ihnen zu helfen.
Um Sie zu unterstützen, benötigen wir Ihr vollständiges Nichterstattungsschreiben der privaten Krankenkasse oder Beihilfe sowie Ihre Kontaktdaten mit Telefonnummer für Rückfragen.
Sie haben Fragen?
Lassen Sie sich beraten. Wir stehen gerne zur Verfügung!
Kontakt
Adresse
47799 Krefeld
Straße
Hohenzollernstr. 47
Hotline
02151 61660-70
Öffnungszeiten
Mo – Fr
08.00 - 18.00 Uhr

Checkliste Erstattungsservice
Folgende Unterlagen benötigen wir für unsere Unterstützung von Ihnen: