Im Januar 2022 wurde eine weitere Behandlungsmethode in den Leistungskatalog aufgenommen: Die Verordnung der Unterkieferprotrusionsschiene. Gesetzlich Versicherte müssen daher diese nicht mehr selbst zahlen. Dementsprechend hat sich die Abrechnung leicht verändert. Wie diese aussehen wird, erklären wir in einem kostenlosen 15-minütigem Webinar.