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Abrechnung PAR – Neue Regelung der UPT-Schritte seit 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 gilt in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine neue Zählweise: Wird für die Abrechnung der BEMA-Nr. UPTd die Nummer des UPT-Schritts angegeben, so werden künftig nur noch die tatsächlich erbrachten UPT-Schritte gezählt. Die Behandlung darf somit in der geplanten chronologischen Reihenfolge vorgenommen werden.

So wirkt sich die neue Zählweise auf die Abrechnung aus

Zur Verdeutlichung dieser Änderung wird nachfolgend die bisherige und die neue Regelung anhand eines Beispiels für den Progressionsgrad B gegenübergestellt:

Erbringung am 20.03.22

1. UPT


2. UPT

Erbringung am 21.03.23

2. UPT UPTd (2) wird nachgeholt

Auch wenn hier bereits die UPTg (ab Beginn 2. Jahr) erbracht werden könnte, muss die Chronologie der UPT-Messungen eingehalten werden

Erbringung am 20.09.23

3. UPT Jetzt erst UPTg abrechenbar

Erbringung am 03.03.24

4. UPT UPTd (4) abrechenbar

Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

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