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Die Unterkieferprotrusionsschiene

Im ersten Schritt hat die G-BA bereits am 20.11.2020 entschieden, dass die Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung von Schlafapnoe in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wird. Dazu gibt es entsprechende Leistungspositionen, die zum 01.01.2022 in Kraft treten. Wenn das Bundesministerium erwartungsgemäß nicht beanstandet, gelten deshalb folgende Leistungen:

BEMA-Teil 2, neue Leistungen

  • UP1: Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung - 27 Punkte
  • UP2: Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition - 223 Punkte
  • UP3: Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene - 223 Punkte
  • UP4: Nachadaption des Protrusionsgrades - 10 Punkte
  • UP5: Kontrollbehandlung - 8 bis 35 Punkte möglich, Differenzierung hinsichtlich des Aufwands und der Bewertung
  • UP6: Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene - 19 bis 42 Punkte möglich, Differenzierung in fünf Einzelleistungen

Die Leistungen sind im BEMA Teil 2 hinterlegt

Für Details und Fragen können Sie uns gerne ansprechen oder an einem unserer kostenlosen 15-minütigen Webinare zu diesem Thema teilnehmen.

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