Am 01. Oktober 2021 ist die eAU gestartet. Jedoch gab es anfänglich ein paar Schwierigkeiten. Der Grund dafür war, dass nicht jede Praxis die technischen Voraussetzungen erfüllt hat und somit nicht in der Lage war, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen zu senden. Deshalb hat die KZBV einen Leitfaden erstellt, um es den Zahnarztpraxen zu erleichtern.
Den Leitfaden finden Sie hier!
Die eAU soll das herkömmliche, papiergebundene Verfahren ablösen. Das heißt, gesetzlich Krankenversicherte Arbeitnehmer müssen die AU nicht mehr selbst an die Krankenkasse schicken. Das wird dann von der Zahnarztpraxis übernommen. Der ganze Prozess soll schrittweise passieren. Noch ist geplant, dass der Arbeitnehmer zusätzlich noch die Bescheinigung für den Arbeitgeber und für die Krankenkasse als Kopie mitbekommt.
Ab dem 01. Juli 2022 stellt die Krankenkasse die AU-Daten digital als Meldung zur Verfügung. Der Arbeitnehmer unterrichtet den Arbeitgeber, dass dieser arbeitsunfähig ist und der Arbeitgeber kann die eAU dann bei der Krankenkasse abrufen.
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