Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Das betrifft auch Arzt- und Zahnarztpraxen: Wer auf der Website, auf Instagram oder im Wartezimmer mit „grün“ oder „klimaneutral“ wirbt, sollte seine Aussagen jetzt prüfen. Wir zeigen, was nicht mehr erlaubt ist und was weiterhin geht.
Grundlage ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825, kurz EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“). In Deutschland wurde sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Ziel ist es, Verbraucher vor vagen oder irreführenden Umweltversprechen zu schützen.
Die Regeln gelten ohne Übergangsfrist. Auch Aussagen, die schon länger auf Ihrer Website oder in Ihren Materialien stehen, müssen den neuen Vorgaben entsprechen.
Ihre Patienten sind Verbraucher. Damit gelten die neuen Vorgaben für Ihre Praxiskommunikation vollständig. Hinzu kommen das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung, die Werbung für Praxen ohnehin enger regeln.
Konkrete, überprüfbare Aussagen dürfen Sie weiterhin machen, solange sie zutreffen und nicht irreführen. Zum Beispiel:
Wichtig: Halten Sie Belege für Ihre Aussagen bereit, etwa den Ökostromvertrag.
Nachhaltiges Engagement in der Praxis ist weiterhin ein gutes Thema für die Patientenkommunikation, es muss nur konkret und belegbar sein. Wer jetzt seine Aussagen prüft, vermeidet Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
Hinweis: Dieser Fachbeitrag basiert auf unseren eigenen Recherchen und gibt den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder (Stand: 29. Oktober 2026). Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte prüfen Sie im Einzelfall die jeweils geltende Rechtslage und die aktuellen Informationen der zuständigen Stellen.
*Das Titelbild wurde mit KI erstellt.