Seit dem 01.01.2026 gilt eine zentrale Änderung im Zivilprozessrecht, die Ärztinnen, Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte unmittelbar betrifft:
Streitigkeiten aus Heilbehandlungen – darunter Honorarklagen im Zusammenhang mit GOÄ- und GOZ-Abrechnungen – werden unabhängig vom Streitwert ausschließlich vor den Landgerichten verhandelt.
Damit betrifft die Neuregelung jede Honorarforderung aus einer medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlung, selbst bei sehr geringen Beträgen.
Was hat sich konkret geändert?
Bis Ende 2025 konnten kleinere Honorarforderungen regelmäßig vor dem Amtsgericht geltend gemacht werden – häufig auch ohne anwaltliche Vertretung. Seit 01.01.2026 gilt:
- Zuständig ist immer das Landgericht
- Der Streitwert ist unerheblich
- Maßgeblich ist allein der medizinische Zusammenhang der Behandlung
Auch geringfügige Forderungen landen damit zwingend vor dem Landgericht – mit allen damit verbundenen Konsequenzen.
Warum betrifft das Arzt- und Zahnarztpraxen besonders?
Honorarkonflikte entstehen häufig aus:
- formalen Abrechnungsfragen
- unklaren oder unvollständigen Begründungen
- Streit über Faktorsteigerungen oder Analogabrechnungen
- Einwendungen wegen angeblicher Behandlungsfehler
Diese Konstellationen gelten als medizinisch und rechtlich komplex. Verfahren vor dem Landgericht sind entsprechend aufwendig, kostenintensiv und langwierig.
Neue Realität: Korrekturen werden schwieriger und teurer
Gerade vor dem Hintergrund der neuen Zuständigkeitsregelung gilt mehr denn je:
Je sauberer und nachvollziehbarer die Abrechnung von Anfang an ist, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten.
Denn:
- Nachträgliche Rechnungskorrekturen sind rechtlich oft nur eingeschränkt möglich
- Formale Fehler können von Patient:innen gezielt genutzt werden
- Eine gerichtliche Klärung ist mit deutlich höheren Kosten und Risiken verbunden
- Kleinere Forderungen lassen sich wirtschaftlich häufig nicht mehr sinnvoll durchsetzen
Was früher im Zweifel noch vergleichsweise unkompliziert korrigiert oder geklärt werden konnte, ist heute schnell ein Fall für ein kostenintensives Landgerichtsverfahren.
Was bedeutet das für den Praxisalltag?
Für Arzt- und Zahnarztpraxen rückt damit die Qualität der Abrechnung noch stärker in den Fokus. Besonders wichtig sind:
- vollständige und rechtssichere Rechnungen
- klare Begründungen bei Abweichungen vom Regelsatz
- nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen
- transparente Kommunikation gegenüber Patient:innen
- strukturierte interne Abrechnungsprozesse
Kurz gesagt: Besser gleich richtig abrechnen – denn Korrekturen im Nachgang sind heute mit deutlich höheren Hürden verbunden.
Fazit
Die Zuständigkeitsverlagerung auf die Landgerichte soll die Spezialisierung der Justiz stärken.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen bedeutet sie jedoch mehr Aufwand, höhere Kosten und ein deutlich erhöhtes Risiko bei formalen Abrechnungsfehlern.
Die neue Rechtslage ist daher ein klarer Anlass, bestehende Abrechnungs- und Zahlungsprozesse zu überprüfen – und gegebenenfalls zu optimieren.
Quellen & weiterführende Hinweise mit Links
- Gesetzliche Grundlage: Das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ — veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
- Fachbeitrag (iww.de) zur Neuregelung „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“ mit Bezug auf Landgerichte
- Analyse zur neuen Zuständigkeit bei Honorarklagen (Ärzte & GOÄ)
