Die parodontologische Versorgung ist seit dem 01.07.2021 neu geregelt. Aber wie sieht es mit privaten Zusatzleistungen neben der durch die GKV übernommene Leistungen aus? Das geht – zum Beispiel bei einer systematischen Parodontitisbehandlung. Dazu hat die BZÄK eine GOZ-Abrechnungshilfe erstellt.
Unter dem Titel „Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie“ finden Sie eine tabellarische Auflistung der neuen Leistungen. Hier ist das aus der S3-Leitlinie resultierende leistungsgeschehen gemäß der GOZ für den privat zahnärztlichen Bereich dargestellt. Eine gute Nachricht: Die Übernahme von rein auf vertragszahnärztlichen Vereinbarungen beruhenden Fristen oder Genehmigungsverfahren sowie definierten Verfahrensabläufen ist dabei nicht erforderlich
In unserem Webinar „Die neuen PAR-Richtlinien seit dem 01. Juli 2020“ erklären wir Ihnen ausführlich, wie die parodontologische Versorgung jetzt geregelt wird. Für weitere Informationen klicken Sie einfach auf den Link oder schauen Sie unter „Fortbildungen“ nach.
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