Bei allen Heil-und Kostenplänen gilt jetzt ein Punktwert von 1,0043€. Dieser Punktwert gilt für alle Heil-und Kostenpläne, die für Zahnersatz und Zahnkronen ab dem 01.01.2022 ausgestellt werden. Zum Vergleich: Für 2021 lag der Punktwert bei 0,9818€. Der neue Punktwert bedeutet eine Erhöhung um 2,29%. Grundlage für den Punktwert ist § 57 Absatz 1 SGB V, auf den sich die KZBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt haben.
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