ZFA: Ausbildungsverordnung ab dem 01.08.2022

08. 04. 2022

Ab dem 01. August 2022 tritt eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur bzw. zum zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft – 21 Jahre nach der letzten Novellierung. Die Sozialpartner Verband medizinischer Fachberufe e.V., ver.di und die Bundesärztekammer haben im Konsensverfahren gemeinsam mit den zuständigen Intuitionen und Bundesministerien in den Jahren intensiv daran gearbeitet, die Ausbildungsordnung zu modernisieren.

Schwerpunkte der Anpassung:

  • Umweltschutz
  • Nachhaltigkeit
  • Eine digitalisierte Arbeitswelt
  • Kommunikation
  • Kooperation
  • Die Assistenz verschiedener zahnärztlicher Behandlungen
  • Das Durchführen von Hygienemaßnahmen
  • Das Aufbereiten von Medizinprodukten
  • Das Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher und digitaler Arbeitsprozesse
  • Qualitätsmanagement
  • Abrechnung zahnärztlicher Leistungen
  • Berufsbezogener Umgang mit einer Fremdsprache

„Die Novellierung der Ausbildungsverordnung macht deutlich, wie anspruchsvoll dieser Beruf auch in Zukunft bleibt.“ (Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Berufe e.V.). Das ist nämlich eine gute Grundlage für Abschlüsse die auf Länderebene gesetzlich geregelt sind.

Aufstiegsfortbildungen sind z.B.:

  • Zahnmedizinische Prophylaxe Assistentin (ZMP)
  • Dentalhygienikerin
  • Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement

Eine ZFA ist ein wichtiger Bestandteil einer Praxis. Praxen würden ohne ZFA gar nicht funktionieren. Sie entlasten die Zahnärzte, verhelfen den Patienten zu einer besseren Mundgesundheit und können sich mit der neuen Ausbildungsverordnung nun noch besser in Praxisabläufen einbringen. Deshalb rufen die BZÄK und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf, dass Zahnärzte die neue Ausbildung mit Leben füllen, jetzt stärker für eine Ausbildung in diesem Beruf werben und so Perspektiven bilden für eine gut ausgebildete ZFA.

Quelle: Bundesärztekammer

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