Im ersten Schritt hat die G-BA bereits am 20.11.2020 entschieden, dass die Unterkieferprotrusionsschiene zur Behandlung von Schlafapnoe in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wird. Dazu gibt es entsprechende Leistungspositionen, die zum 01.01.2022 in Kraft treten. Wenn das Bundesministerium erwartungsgemäß nicht beanstandet, gelten deshalb folgende Leistungen:
BEMA-Teil 2, neue Leistungen
- UP1: Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung - 27 Punkte
- UP2: Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition - 223 Punkte
- UP3: Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene - 223 Punkte
- UP4: Nachadaption des Protrusionsgrades - 10 Punkte
- UP5: Kontrollbehandlung - 8 bis 35 Punkte möglich, Differenzierung hinsichtlich des Aufwands und der Bewertung
- UP6: Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene - 19 bis 42 Punkte möglich, Differenzierung in fünf Einzelleistungen
Die Leistungen sind im BEMA Teil 2 hinterlegt
Für Details und Fragen können Sie uns gerne ansprechen oder an einem unserer kostenlosen 15-minütigen Webinare zu diesem Thema teilnehmen.