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Steigerungsfaktor in der GOZ: Aktuelle Entwicklungen und zunehmende Kürzungen

Geschrieben von Sandra Hellfeuer | 19.05.2026, 09:45:45

Die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) steht zunehmend im Fokus von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Besonders der Steigerungsfaktor oberhalb des 2,3-fachen Satzes wird aktuell verstärkt geprüft – mit spürbaren Auswirkungen auf die Honorierung.

Rechtlicher Rahmen des Steigerungsfaktors

Gemäß § 5 Abs. 2 GOZ richtet sich die Höhe des Steigerungssatzes nach:

  • Schwierigkeit der Leistung
  • Zeitaufwand
  • Umständen bei der Ausführung

Eine Überschreitung des Schwellenwertes ist zulässig, muss jedoch individuell und nachvollziehbar begründet werden.

Aktuelle Entwicklung: Strengere Prüfungen

In der Praxis ist eine deutliche Verschärfung erkennbar:

  • pauschale Begründungen werden zunehmend abgelehnt
  • Standardformulierungen führen häufiger zu Kürzungen
  • Kostenträger verlangen konkrete patientenbezogene Angaben

Diese Entwicklung betrifft zunehmend auch medizinisch nachvollziehbare Leistungen.

Häufige Beanstandungen

Typische Gründe für Kürzungen sind:

  • fehlender individueller Patientenbezug
  • unzureichende Beschreibung des Mehraufwands
  • identische Begründungen bei unterschiedlichen Behandlungen
  • lückenhafte Dokumentation

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Zur Vermeidung von Honorarkürzungen empfiehlt sich:

  • individuelle und konkrete Begründung jedes Einzelfalls
  • detaillierte Dokumentation im Behandlungsverlauf
  • klare Darstellung von Zeitaufwand und Besonderheiten
  • regelmäßige Überprüfung interner Abrechnungsprozesse

Fazit

Die Anforderungen an die Begründung erhöhter Steigerungsfaktoren sind deutlich gestiegen. Eine präzise Dokumentation und individuelle Argumentation sind entscheidend, um die vollständige Honorierung sicherzustellen.

Quellen:

GOZ § 5 Gebührenbemessung: https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__5.html
Bundeszahnärztekammer – GOZ-Informationen: https://www.bzaek.de/goz.html
PKV-Verband: https://www.pkv.de